FDP-Fraktion beantragt vorerst die Aussetzung des Verfahrens zur Aufstellung eines Landschaftsplans

Zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft und Digitalisierung am 6. Dezember hat die FDP-Fraktion beantragt das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde Alfter auszusetzen. Hintergrund ist der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission 2022/0196 (COD) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

„Grundsätzlich unterstützt die FDP-Fraktion das Anliegen den Pflanzenschutzmitteleinsatz in einem für die Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit verträglichen Umfang zu reduzieren. Jedoch können erst nach Abschluss der EU-Verhandlungen mit hinreichender Verlässlichkeit Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der Gemeinde Alfter eingeschätzt werden, die sich aus einer Schutzgebietsausweisung ergäben“, erläutert Miriam Clemens Ortsverbands- und Fraktionsvorsitzende.

Die EU-Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten gleichermaßen zur Mitwirkung, ist rechtlich bindender als ihre Vorgängerrichtlinie 2009/128/EG und geht ebenso weit über diese hinaus. Im EU-Verordnungsvorschlag sind bereits namentlich Verbotszonen zu denen in Deutschland auch Naturschutzgebiete, Nationalsparks, Nationale Naturmonumente, sowie Landschaftsschutzgebiete zählen. Darüber hinaus werden nach ersten Einschätzungen „Gebiete für die Entnahme von Trinkwasser“ (Grundwasserkörper) sowie nährstoffsensible Gebiete von der Verordnung erfasst. Diese finden sich zumindest in Deutschland fast unter der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Folglich würde das Anwendungsverbot also auch unabhängig von der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) oder Landschaftsschutzgebieten flächendeckend gelten.

Eine belastbare Abschätzung von Ertragsveränderungen bei der Umsetzung der Reduktionsziele für die Kulturpflanzen Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Raps, Kartoffeln, Kohl, Möhren, Spargel, Zuckerrüben, Zwiebel, Äpfel, etc. und folglich wie sich diese ggf. auf die inländischen Nahrungsmittelpreise sowie den Selbstversorgungsgrad bei den aufgezählten Kulturpflanzen auswirkt, ist zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht möglich, wie aus einer Antwort der Bundesregierung vom 01.09.2022 Drucksache 20/3227, hervorgeht.

„Die Ausweisung von Schutzgebieten, insbesondere des Landschaftsschutzes, würde vor dem Hintergrund des vorliegenden Verordnungsvorschlages der EU-Kommission derzeit unabsehbare nachteilige Folgen auch für die Landwirtschaft in der Gemeinde Alfter bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes mit der flächendeckenden Ausweisung von Schutzgebieten für die Gemeinde Alfter vorerst auszusetzen, bis die Verhandlungen auf EU-Ebene über den Verordnungsvorschlag abgeschlossen sind.“, so Albert Wulff Mitglied der FDP-Fraktion im Umweltausschuss.

Nach Abschluss der EU Verhandlungen kann das Verfahren erneut aufgenommen und auf hinreichend verlässlicher Grundlage eine politisch verantwortungsvolle Entscheidung für die Landwirtschaft in der Gemeinde Alfter getroffen werden.

Der Antrag zum Download im pdf Format zur Verfügung.

 

 

 

 

Antrag der FDP-Fraktion Aussetzung des Verfahrens zum Landschaftsplan