Grundsteuerreform: Einheitlicher Hebesatz für Rechtssicherheit in Alfter

Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Dezember hat die FDP-Fraktion beantragt, auf differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu verzichten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 04. Dezember 2025.

Die FDP-Fraktion steht weiterhin ausdrücklich zu dem Ziel, Wohnraum bezahlbar zu halten. Dafür haben wir uns bereits in der vergangenen Wahlperiode eingesetzt. 

Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung klar festgestellt: Unterschiedliche Hebesätze dürfen nicht überwiegend aus fiskalischen Gründen eingeführt werden. Eine Hebesatzdifferenzierung, die primär der Sicherung des Haushaltsaufkommens dient, ist mit Art. 3 GG nicht vereinbar.

Die Beschlussvorlage 12-2-11 https://alfter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcKQ5OMEdlCvbiiob1APYb0kF5VslxLYowJX36r7332T/Beschlussvorlage_12-2-11.pdf begründet den deutlich höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke – eine Erhöhung um 326 Punkte auf 1.230 Hebesatzpunkte gegenüber Wohngrundstücken (unverändert 904 Hebesatzpunkte) – ausdrücklich mit der Sicherung des Haushalts. Damit liegt eine überwiegend fiskalisch motivierte Differenzierung vor, die nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rechtlich höchst angreifbar ist.

Hinzu kommt: Die Verwaltung selbst weist darauf hin, dass die Hebesatzsatzung voraussichtlich Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein wird. Diese Prozesse würden zusätzliche Kosten verursachen und den Haushalt belasten. Diese Risiken sind vermeidbar. Vor dem Verwaltungsgericht Köln sind bereits Klagen gegen die differenzierten Hebesätze der Stadt Bonn anhängig. Anstatt in Alfter kostspielige Parallelverfahren zu riskieren, sollte die Gemeinde diese Entscheidungen abwarten.

Für die FDP-Fraktion ist daher klar: Ein einheitlicher Hebesatz ist aktuell der einzig verantwortbare Weg. Er schafft Rechtssicherheit, schützt den Haushalt vor unnötigen Prozesskosten und wahrt zugleich die verfassungsrechtlichen Vorgaben.