Spätere Einbringung des Haushaltes. Anfrage der FDP-Fraktion zu Grundsteuerbescheiden 2024

Jüngst hat Bürgermeister Dr. Schumacher bekannt gegeben, dass die Einbringung des Doppelhaushaltes 2024/2025 nicht in der Ratssitzung am 21. September sondern erst zum 07. Dezember erfolgen wird.

Aus Sicht der FDP-Fraktion hat dies Auswirkungen auf die Grundsteuerabgabenbescheide 2024. Gängige Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre war es die Grundsteuerabgabenbescheide zu Beginn des neuen Kalenderjahres zu versenden, hierzu war ein Beschluss über Steuererhöhungen im aktuellen Kalenderjahr erforderlich. Die Fälligkeitstermine beliefen sich dabei auf die Mitte der Monate (15. eines Monats) Februar, Mai, August und November. Gemäß § 25 Abs. 3 GrStG ist die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer auf den 01. Januar 2024 rechtmäßig, wenn der Beschluss vor dem 30. Juni 2024 gefasst wird.

Miriam Clemens, Fraktionsvorsitzende: „Die Bürgerinnen und Bürger in Alfter müssen transparent darüber informiert werden, dass zu Beginn des Jahres die Grundsteuerabgabenbescheide auf Basis der aktuellen Hebesätze der Grundsteuer A mit 450 Punkten und bei der Grundsteuer B mit 763 Punkten versendet werden. Im Laufe des Jahres allerdings aufgrund der anstehenden massiven Steuererhöhungen, nach Beschlussfassung des Rates sowie Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht, eine Korrektur der Bescheide, bzw. eine rückwirkende Nachveranlagung auf Basis der Steuererhöhung erfolgen wird. Daher fragen wir Freien Demokraten an, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger seitens der Verwaltung hierüber frühzeitig informiert werden sollen und mit welchen zusätzlichen Kosten die geänderte Vorgehensweise verbunden ist.“

 

Unsere Anfrage steht als PDF zum Download zur Verfügung.

 

 

 

Anfrage der FDP-Fraktion zu Auswirkungen der späteren Einbringung des Haushaltes auf die Grundsteuerabgabenbescheide 2024