Bericht aus dem Bildungsausschuss vom 12. September

Gymnasium Alfter

„Auch wenn die Steuerbelastung für den kommenden Haushalt voraussichtlich gegenüber dem ursprünglich avisierten Hebesatz gesenkt werden kann, muss die Politik den Gesamtkontext aller Entscheidung betrachten und kann nicht finanziell aus den Vollen schöpfen!“ Miriam Clemens, Fraktionsvorsitzende.

In der Sitzung vom 12. September hat die Verwaltung mit der Druckvorlage 11-4-22 Vorlage 11-4-22 (ratsinfomanagement.net) den Vorschlag unterbreitet, in den nächsten Jahren bei der Dreizügigkeit des Gymnasiums zu bleiben, bis der Erweiterungsbau errichtet wird und Gebrauch von § 46 Abs. 6 SchulG NRW zu machen. Eine schwierige Entscheidung, denn die Anwendung dessen würde dazu führen, dass Kinder aus benachbarten Kommunen, die über ein Gymnasium verfügen, nicht am Alfterer Gymnasium aufgenommen werden können. Die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW ist in diesem Jahr bereits Praxis benachbarter Kommunen.

Das Einsparungspotential wurde bei den Anschaffungs- und Betriebskosten mit 149.221€ angegeben sowie weiteren Einsparungspotential von 165.000€ aufgrund des reduzierten Raumbedarfs bei der Übergangslösung (Interimslösung) bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus.

Miriam Clemens, Fraktionsvorsitzende: „Uns überrascht der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht. Wir finden ihn insoweit bemerkenswert, als das er erst jetzt kommt, denn wir haben in der ersten Sitzung der Lenkungsgruppe im Dezember 2022 noch bevor der Weg für das Anmeldeverfahren (Ablehnung der FDP-Fraktion) frei gemacht wurde, genau diesen Vorschlag unterbreitet, der jedoch von der Verwaltung abgelehnt wurde. In der Entscheidung für uns sowie auch kommunikativ gestaltet sich der Vorschlag zum gegenwärtigen Zeitpunkt deutlich schwieriger gegenüber der Eltern und auch der benachbarten Kommunen, da zu Beginn trotz der desolaten Haushaltslage andere Signale gesendet wurden - zum Schuljahr 2023/2024 wurde durch Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung eine zusätzliche vierte Klasse eingerichtet. Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe zu den Hebesätzen und der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Erweiterungsbaus muss dringend weiteres Konsolidierungspotential ausgeschöpft werden. Daher stimmen wir der Beschlussvorlage zu und fordern, im weiteren Prozess wie von uns detailliert beantragt, Einsparungen durch weitergehende Reduzierung des bisherigen Raumprogramms/Erweiterungsbaus.“ Anträge der FDP-Fraktion. Raumkonzept des Gymnasiums passt nicht zur desolaten Haushaltslage der Gemeinde Alfter (fdp-alfter.de)

CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler lehnten den Beschlussvorschlag ab und legitimieren somit die Erforderlichkeit großflächiger Übergangslösungen mit Kosten von rund 600.000€ pro Jahr, die bisher in der Verantwortung der fehlerhaften Projektplanung des Bürgermeisters begründet waren. Bekanntermaßen kann nicht ohne Weiteres am bestehenden Campus in Oedekoven gebaut werden, sondern es muss ein zeitaufwendiges Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Vor der Sommerpause wurde bekannt, dass Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher die erforderliche Prüfung erst Mitte Mai 2023 in Auftrag gegeben hat, obwohl seit dem Beschluss der Sanierung des alten Hauptschulgebäudes im Jahr 2018 dringender Anlass dazu bestanden hat.

Künftig müssen durch die Entscheidung der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler weiterhin Kinder aus allen benachbarten Kommunen am Gymnasium Alfter aufgenommen werden. Ohne die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW sind Alfterer Kinder grundsätzlich Kindern aus benachbarten Kommunen gleichgestellt. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kinder, die Ihren ständigen Wohnsitz in Alfter haben, am Gymnasium Alfter abgelehnt werden müssen. Der Wohnort kann bei der Aufnahme des Kindes nicht als Entscheidungskriterium herangezogen werden, dies bestätigte bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 25.11.2011, Az. 19 B 722/11. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder aus Alfter abgelehnt werden müssen, kann durch die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW verringert werden.

„Der Beschluss zur Dreizügigkeit ermöglicht uns weiterhin eine vierte Parallelklasse durch Ausnahmegenehmigung, wenn die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten übersteigen und dies erforderlich machen sollten“ Miriam Clemens, Fraktionsvorsitzende.

Erfolgt eine solche Ausnahmegenehmigung zu den nächsten beiden Schuljahren wird die Ausnahme zur Regel und das Gymnasium ist dauerhaft vierzügig. Eine Rückkehr zur Dreizügigkeit ist wiederum nur durch Ausnahmegenehmigung möglich, sofern die Mindestschülerzahl für vier Parallelklassen unterschritten wird.

Der Kompromissvorschlag unserer Fraktionsvorsitzenden, die Dreizügigkeit entsprechend des Beschlusses vom Juni 2022 und auch die Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW für das nächste Jahr zu beschließen, bis Klarheit über das Anmeldeverhalten der Eltern sowie den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung besteht, fand bei den Fraktionen von der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wählern keine Zustimmung. Abschließend wird der Rat am 07. Dezember entscheiden. 

Neben den haushälterischen Auswirkungen - Einsparungen in der Höhe von 314.221€ wäre u.a. eine Reduzierung des Baukörpers der Interimslösung und damit einhergehender Flächenversiegelung sowie Reduzierung des Verkehrsaufkommens rund um den Schulcampus möglich gewesen. 

Beteuerungen der CDU, man habe sich auf einen Hebesatz von 980 Punkten festgelegt, oder Aussagen von Bündnis 90/Die Grünen, man könne drastische Steuererhöhungen nicht mittragen, spiegeln sich aktuell nicht in den Beschlussfassungen dieser Fraktionen wieder.

Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass bei einer Entscheidung von solcher Tragweite nicht nur auf die Eltern abgestellt, sondern der Gesamtkontext und damit die einhergehenden finanziellen  Belastungen und sonstigen Auswirkungen für alle Menschen in der Gemeinde Alfter betrachtet werden müssen.

 

 

Bücherei Alfter

Auf der Tagesordnung der Sitzung stand mit der Druckvorlage 11-4-20 Vorlage 11-4-20 (ratsinfomanagement.net) auch ein Lösungsansatz zur Aufrechterhaltung des Büchereiangebotes, denn das Erzbistum Köln zieht sich vorzeitig und vollständig aus der Finanzierung zurück. Die Gemeinde Alfter muss die Freiwillige Leistung zur Haushaltskonsolidierung kürzen und strebt interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Meckenheim an.

Miriam Clemens, Fraktionsvorsitzende: „Die Verantwortlichkeit für diese Maßnahme liegt allein beim Erzbistum Köln. Die Kommunikation und der Umgang des Erzbistums mit den Mitarbeitenden der Bücherei war unsäglich. Bedauerlicherweise sind Bibliotheken trotz des angebotenen, breiten Bildungs-Spektrums immer noch eine Freiwillige Aufgabe der Kommunen. Verwerflich für das, was geleistet wird und auch hier in Alfter geleistet wurde. Für das hervorragende Angebot, das Sie in Alfter aufgebaut und weiterentwickelt haben, auch mit Hilfe von viel ehrenamtlichem Engagement möchte die FDP-Fraktion Ihnen herzlich danken. Dieses Angebot nun einzuschränken ist ein Schritt, den wir nicht gerne gehen. Die Beschlussvorlage zeigt auf, was wir als Gemeinde in der derzeitigen desolaten Haushaltssituation leisten können, um das Angebot in geänderter Form fortzuführen. Deshalb stimmen wir der Beschlussvorlage gerne zu.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, ein ebenfalls einstimmiger Beschluss aus Meckenheim liegt vor, künftig wird es ein gemeinsames Büchereiangebot mit der Stadt Meckenheim geben.