Ratsmehrheit beschließt die HSK Grundstruktur zur Errichtung des Gymnasiums

In der Sondersitzung am 10. Januar 2023 hatte der Rat der Gemeinde Alfter final über eine Grundstruktur für ein Haushaltsicherungskonzept für die Jahre 2023 bis 2033 zur Errichtung des Gymnasiums zu entscheiden. 

Für die FDP-Fraktion steht außer Frage, dass eine Weiterführende Schule in Alfter die Bildungsregion Bonn/Rhein-Sieg entlasten würde. Der Beschlussvorlage konnte die Fraktion anders als die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler jedoch nicht zustimmen:

„Die FDP-Fraktion hat nach umfassender Analyse der Auswirkungen auf alle Menschen in der Gemeinde Alfter keine Entscheidung gegen Bildung, sondern gegen einen finanzpolitischen Blindflug getroffen. Die vorläufigen Kosten der Machbarkeitsstudie in der Höhe von 80. Mio. EUR wurden seitens der VBD-Beratungsgesellschaft für Behörden als realistisch eingeschätzt, damit auch die unzumutbaren Steuerbelastungen von bis zu 1.800 Punkten bei der Grundsteuer B. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind derzeit nicht abschließend geprüft und reichen ohne drastische Steuererhöhungen nicht aus einen strukturellen Haushaltsausgleich darzustellen. Hinzu kommen derzeit noch nicht bezifferte Kosten in weiterer Millionenhöhe für weitere bauliche Ertüchtigungen des Gymnasiums wie beispielsweise die Sanierung der Sporthalle und Herstellung von Parkplätzen, sowie weitere Unwägbarkeiten unabhängig des Gymnasiums. Ein Beschluss ohne Kenntnis der Kosten ist ein finanzpolitischer Blindflug, aus Sicht der FDP-Fraktion nicht nur verantwortungslos, sondern grob fahrlässig. Wir werden uns im weiteren Prozess konstruktiv einbringen und uns dafür einsetzen, die finanziellen Belastungen aller Menschen im Rahmen der Möglichkeiten größt möglich zu reduzieren“, erläutert Fraktionsvorsitzende Miriam Clemens.

Erforderlich war die Sondersitzung des Rates am 10. Januar, da die Gemeinde Alfter gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens (Zeitraum 20. Januar bis 03. Februar) sowohl die Verwaltungskraft, wie auch die dauerhafte Finanzkraft nachweisen muss. Ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes, genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept kann erst im Februar nach Abschluss des Anmeldeverfahrens aufgestellt werden.

In der Ratssitzung vom 08. Dezember 2022 teilten die Fraktionen B´90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler, UWG und FDP noch die Positionen, dass sowohl Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 1.800 Punkten mit Gymnasium, wie auch ein Hebesatz von 1.250 Punkten unzumutbar seien. Unsere Fraktionsvorsitzende skizzierte die Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere mit Bezug auf die ab 2025 in Kraft tretende neue Grundsteuerreform.

 

 

Im Dezember konnte keine der im Rat vertretenen Fraktionen die Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2023/2024 final ablehnen. In einer Lenkungsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen wurde die Chance gesehen, möglicherweise doch noch eine für alle in Alfter lebenden Menschen zumutbare Finanzierung zu erarbeiten. Die Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen hatte die FDP-Fraktion bereits mehrfach in der Vergangenheit, letztmalig im Haupt- und Finanzausschuss am 17. November 2022 beantragt. Unverständlicherweise wurden die Anträge, zuletzt durch die Fraktionen CDU, B´90/Die Grünen und Freie Wähler abgelehnt. In der kurzen Zeitspanne vom 19. Dezember 2022 bis zum 10. Januar 2023 war eine abschließende Prüfung der Konsolidierungsmaßnahmen durch die Verwaltung nicht möglich, unabhängig hiervon überzeugen diese nicht, Steuerbelastungen für die Menschen in der Gemeinde Alfter auf zumutbarem und generationengerechtem Niveau zu halten.

In Ihrer Rede am 10. Januar skizzierte unsere Fraktionsvorsitzende Miriam Clemens die Entscheidung der FDP-Fraktion der vorliegenden Grundstruktur des HSK nicht zustimmen zu können:

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Sehr geehrter Herr Dr. Schumacher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

die kommunale Daseinsfürsorge (Pflichtaufgabe) lässt sich aus den §§ 78 ff. SchulG NRW ableiten, wenn das Interesse gewährleistet ist und die Mindestgröße für das Gymnasium erreicht wird. Diese wird über das Anmeldeverfahren ermittelt. Hierfür hat die Gemeinde Alfter nach § 81 Abs. 3 SchulG NRW gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde sowohl die Verwaltungskraft als auch die dauerhafte Finanzkraft nachzuweisen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag stellt nicht lediglich eine Absichtserklärung, sondern eine Verpflichtung des Rates dar, künftig ein genehmigungsfähiges HSK (Haushaltssicherungskonzept) aufzustellen, ist jedoch nicht geeignet, die dauerhafte Finanzkraft nachzuweisen. Herr Dr. Schumacher, Sie haben mehrfach betont, die Kommunalaufsicht habe diesen Beschlussvorschlag vorab genehmigt, diese rechtliche Einschätzung teilt die FDP-Fraktion nicht. Daher stellt sich die Frage, wer Ihnen diese „vorab Genehmigung“ erteilt hat?

Die Kostenreduzierung des Erweiterungsbau auf der Ausgabenseite ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings haben wir gerade durch die Fachexpertise erfahren, dass die rund 80 Mio. EUR aus der Machbarkeitsstudie realistisch sind. Der Fokus auf den Erweiterungsbau ist zu kurz gegriffen. Die derzeit noch nicht bezifferten Kosten für die Sanierung der Sporthalle, Ertüchtigung für die OGS und Herstellung von Parkplätzen und jährliche Betriebs- (5,5 Mio. EUR p.a.) und Zinskosten(3,5 Mio. EUR p.a.) in weiterer Millionenhöhe finden in der aktuellen Debatte überhaupt keine Berücksichtigung.

Einschneidende Maßnahmen sind auch im Bereich einer wichtigen Pflichtaufgabe, der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes, vorgesehen. Auf die Erklärung der Freiwilligen Feuerwehr habe ich dieser bereits dezidiert schriftlich geantwortet. Die FDP-Fraktion hält es für erforderlich, den Brandschutzbedarfsplan weiter umzusetzen, ein Verschieben der Feuerwehrgerätehäuser um weitere zehn Jahre ist nicht hinnehmbar.

Unwägbarkeiten bestehen auch bei der Pflichtaufgabe der Kindergartenbedarfsplanung. Im Rat wurden wir informiert, dass die katholische Kirche, Träger der Kita in Gielsdorf, vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung steht. Aus der Presse und nicht einem Bericht der Verwaltung war zu entnehmen, dass die Trägerschaft zum Sommer 2024 beendet wird. Unserer Anfrage ist zu entnehmen, dass der LVR Denkmalschutz eine Sanierung des Bestandsgebäude überprüft, die Verwaltung ein alternatives Grundstück, sowie händeringend einen neuen Träger sucht. Gelingt dies nicht, sind die Sanierung oder ggf. Neubau und Personalkosten zusätzlich über den Haushalt zu finanzieren.

Dies bringt mich zum nächsten Punkt, vorgesehen ist keine weiteren Personalstellen zu schaffen, wie skizziert nicht sicher einschätzbar. Wer die Entwicklungen der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst verfolgt, erkennt das Forderungen von + 10,5% oder mindestens 500€/Monat im Raum stehen. Dies sei den Verwaltungsmitarbeitenden gegönnt, die Finanzierung aber belastet den Haushalt zusätzlich. In der bisherigen Debatte fand auch dieser Punkt keinerlei Berücksichtigung.

Auf der Einnahmenseite sehen wir einschneidende, jedoch für die Menschen bisher intransparente Steuer- und Gebührenerhöhungen, sowie Neueinführungen. Wir haben in den vergangenen Wochen sehr viele Gespräche mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern geführt, intransparente Kommunikation der Verwaltung und teils auch der Politik wurde immer wieder geäußert. Intransparenz untergräbt doch gerade das notwendige Vertrauen in die Politik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Dezembersitzung positionierte sich eine Mehrheit der Fraktionen, weder Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 1.800 Punkten, noch von 1.250 Punkten, ohne einem Gymnasium zustimmen zu können. Wir haben vorhin die Bestätigung erhalten, dass die Kosten in der Höhe von 80. Mio. EUR für den Erweiterungsbau und damit die avisierten Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 1.800 Punkten realistisch einzuordnen sind.  Hinzu kommen die von mir skizzierten, derzeit unklaren weiteren Kosten in Millionenhöhe. Die noch nicht abschließend geprüften Konsolidierungsmaßnahmen werden bereits teilweise eingesetzt werden müssen, um die 1.250 Punkte auf ein zumutbares Maß senken zu können. Diese sind aber keineswegs dazu geeignet, die Belastungen mit dem Gymnasium weit unterhalb der 1.800, geschweige denn unterhalb der 1.250 Punkte zu reduzieren.

Die FDP-Fraktion trifft nach umfassender Analyse der Auswirkungen auf alle Menschen in der Gemeinde Alfter heute keine Entscheidung gegen Bildung, sondern gegen einen finanzpolitischen Blindflug. Denn nichts anderes stellt ein Beschluss von  solcher Tragweite ohne Kenntnis der Kosten dar. Aus Sicht der FDP nicht nur verantwortungslos, sondern grob fahrlässig.“