Update Faktencheck zur Unterbringung von Geflüchteten in Alfter

In der Sondersitzung am 19. Dezember 2023 hat der Rat einstimmig (bei Enthaltung der UWG) zum Tagesordnungspunkt 3 „Bauvorhaben Kumpelsgarten“ eine zentrale Unterkunft für Zufluchtssuchende des Landes NRW im Kumpelsgarten in Witterschlick favorisiert. Die FDP-Fraktion informiert über die Fakten:

 

1. Wie viele Menschen hat Alfter bereits aufgenommen?

Derzeit werden der Gemeinde Alfter monatlich rund 25 Menschen durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Nach aktueller Information der Verwaltung wurden mit Stand vom 11.09.2023 473 Zufluchtssuchende in der Gemeinde Alfter aufgenommen.

Die Zuweisungen werden durch die Bezirksregierung Arnsberg in monatlichen Statistiken veröffentlicht. Die Statistiken unterscheiden sich nach aktueller Aufnahmeverpflichtung der Städte und Gemeinden gemäß § 12 a Aufenthaltsgesetz Verteilstatistik und Erfüllungsquoten | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de) sowie Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

 

2. „Städte und Kommunen sind verpflichtet zugewiesene Zufluchtssuchende aufzunehmen“

Alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW zur Aufnahme von Zufluchtssuchenden verpflichtet:

§ 1 FlüAG NRW

(1) Die Gemeinden sind verpflichtet, ausländische Flüchtlinge im Sinne von § 2 aufzunehmen und unterzubringen.

Bei der Aufnahme und Unterbringung von Zufluchtssuchenden handelt es sich also um eine Pflichtaufgabe. Damit entscheidet der Rat der Gemeinde Alfter nicht darüber, ob Zufluchtssuchende in Alfter aufgenommen werden, sondern lediglich über die Frage wie die Menschen in der Gemeinde Alfter untergebracht werden.

 

3. „Warum soll in Witterschlick eine zentrale Unterkunft errichtet werden?“

Bisher sind Zufluchtssuchende in der Gemeinde Alfter dezentral untergebracht worden. Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen von derzeit rund 25 Menschen im Monat mussten die dezentralen Unterkünfte allerdings bereits enger belegt werden. Trotz der engeren Belegung werden die bestehenden Aufnahmekapazitäten zu Beginn des neuen Jahres vollständig erschöpft sein. Mit den hohen Zuweisungszahlen steigt darüber hinaus die Arbeitsbelastung im Sozial- und Ordnungsamt, so dass das bisherige Konzept von möglichst dezentralen Unterbringungen an die Grenzen stößt. Mit Blick auf die Auswirkungen auf den Schulsport und die Vereine soll eine Belegung der Turnhallen weiterhin vermieden werden.

Bei der Standortprüfung hat die Verwaltung daher vorwiegend Flächen berücksichtigt an denen erforderliche Unterkünfte mit mindestens 200 Personen aufgrund der gebotenen Eile kurzfristig realisierbar wären. Weitere Kriterien waren eine gute Anbindung an den ÖPNV und die Nahversorgung sowie aufgrund der angespannten Haushaltslage Flächen, die nicht erst von der Gemeinde angekauft werden müssen.

Der Standort „Kumpelsgarten“ erfüllt alle von der Verwaltung betrachteten Auswahlkriterien. Die zentrale Unterkunft soll zwischen Witterschlick und Volmershoven errichtet werden, vgl. Auszug Bebauungsplan.docx zur Vorlage 11-1-360 (ratsinfomanagement.net). Die vorgesehene Fläche befindet sich im Eigentum der Wirtschaftsförderung Alfter GmbH und kann der Gemeinde Alfter über einen Pachtvertrag zur Verfügung gestellt werden. Weitere Details beispielsweise zum Pachtzins sind dem Rat derzeit nicht bekannt.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um die für das Feuerwehrgerätehaus Witterschlick vorgesehenen Flächen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2023 einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe von Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Witterschlick genehmigt Vorlage 11-2-53 (ratsinfomanagement.net).

 

4. „…die Gemeinde Alfter hat doch kein Geld…“

Die Unterbringung von Geflüchteten als Pflichtaufgabe stellt die Gemeinde Alfter wie auch viele andere Städte und Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen, denn die Finanzierung der Landesregierung ist keineswegs auskömmlich. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation hatte die Verwaltung dem Rat für die Ratssitzung am 19. Dezember 2023 den Beschlussvorschlag Beschluss zur Vorlage 11-1-360 1. Ergänzung (ratsinfomanagement.net) unterbreitet, die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes RW zu favorisieren, denn bei dieser Variante werden die Kosten vollständig durch das Land NRW übernommen. Alternative ist eine zentrale Einrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Alfter, bei der die Gemeinde Alfter nicht nur die Baukosten, sondern auch die gesamten Personal- und Betriebskosten über den Haushalt der Gemeinde Alfter finanzieren muss. Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag die ZUE des Landes NRW zu favorisieren einstimmig (bei Enthaltung der UWG). Zur Niederschrift: Protokollunterlagen 19.12.2023 Rat (ratsinfomanagement.net).

 

5. …die Bürgerinnen und Bürger werden vor vollendete Tatsachen gestellt…“

Über die erhöhte Zuweisung von Zufluchtssuchenden und die damit einhergehende Erforderlichkeit zusätzlicher Unterbringungskapazitäten wurde der Rat der Gemeinde Alfter erstmals im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 24. Oktober 2023 informiert. Über die Möglichkeit eine Zentrale Unterbringungseinheit des Landes NRW am Standort Kumpelsgarten zu errichten, wurden die Ratsmitglieder ebenfalls nichtöffentlich am 17. November in einer Videokonferenz unterrichtet. Gemäß § 30 Abs. 1 GO NRW unterliegen alle Ratsmitglieder der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung, sodass eine öffentliche Berichterstattung untersagt war.

Am 27. November wurden die Unterlagen im Ratsinformationssystem eingestellt und damit für die Ratsmitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich gemacht. Die FDP-Fraktion berichtete am 04. Dezember mit einem Faktencheck zur Unterbringung von Geflüchteten in Alfter: Faktencheck zur Unterbringung von Geflüchteten in Alfter (fdp-alfter.de).

Am 13. Dezember folgte eine gut besuchte Bürgerinformationsveranstaltung, in der Vertreter der Bezirksregierung und Bürgermeister Dr. Schumacher alle aufkommenden Fragen ausführlich beantworteten.

Abschließend möchten wir betonen, dass wir die Bedenken und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen, die ZUE unter Berücksichtigung aller o.g. Aspekte als sinnvollste Lösung erachten.