Gründung des Gymnasiums, Haushaltssicherungskonzept und mögliche Auswirkungen auf alle Haushalte

Am 10. Januar haben die Fraktionen der CDU, B´90/Die Grünen und Freie Wähler, sowie der Bürgermeisters Dr. Rolf Schumacher, die Grundstruktur für ein Haushaltsicherungskonzept 2023 bis 2033 für die Errichtung eines Gymnasiums beschlossen. Die FDP-Fraktion konnte nach umfassender Analyse der Auswirkungen auf alle Menschen in der Gemeinde Alfter, u.a. aufgrund drastischer Steuererhöhungen und diverser kostenintensiver Unwägbarkeiten in Millionenhöhe, wie bereits in der Ratssitzung vom 08. Dezember 2022 geäußert, nicht zustimmen – keine Entscheidung gegen Bildung, sondern gegen einen unverantwortlichen finanzpolitischen Blindflug.

Letzte Hürde stellt die Genehmigung des Anmeldeverfahrens durch die obere Schulaufsichtsbehörde dar. Am Ende entscheiden die Eltern durch die in NRW geltende freie Schulwahl, ob sie ihr Kind im vorgezogenen Anmeldeverfahren ab dem 20. Januar am Gymnasium in Alfter, oder ab dem 06.Februar an einem Gymnasium (oder anderer Schulformen) in den benachbarten Kommunen anmelden.

Die FDP-Fraktion wird sich im weiteren Prozess konstruktiv einbringen und dafür einsetzen, die nachfolgend aufgeführten möglichen finanziellen Belastungen aller Menschen im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten größt möglich zu reduzieren.

 

Derzeit sind weder Steuer- und Gebührenerhöhung noch sonstige Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen sind zunächst durch die Verwaltung zu überprüfen. Im Anschluss seitens der Politik zu beraten und nach sorgfältiger Abwägung mit der Maßgabe ein genehmigungsfähiges Haushaltsicherungskonzept aufzustellen, zu beschließen.

Seit der Ratssitzung am 08. Dezember 2022 steht eine mögliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bis zu 1.800 Punkten, sowie eine Steigerung der „Pro-Kopf-Verschuldung“ von derzeit 808€/Einwohner um +500% auf rund 4.850€/Einwohner, im Raum. Grund hierfür sind u.a. die Baukosten für den Erweiterungsbau des Gymnasiums in der Höhe von rund 80. Mio. € (ursprüngliche Kostenschätzung 26. Mio.€). Die Haushaltslage der Gemeinde Alfter ist aktuell so angespannt, dass auch ohne die Errichtung eines Gymnasiums eine Anhebung der Grundsteuer B ab 2025 von derzeit 763 Punkten auf 1.250 Punkte im Raum steht, vgl. Drucksachennummer 11-1-262 (Ratssitzung vom 08.Dezember 2022).

 

Auswirkungen der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen auf alle Haushalte

Wesentliche Einnahmequellen der Gemeinde Alfter sind neben dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer, die sog. Realsteuern.

Grundsteuer

Die Gemeinde kann für ihr Gebiet nach § 25 Grundsteuergesetz verschiedene Hebesätze festlegen.

  • Grundsteuer A: für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Derzeitiger Hebesatz 425 Punkte.
  • Grundsteuer B: für alle bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Grundsteuer B betrifft nicht nur Menschen mit Eigentum, sondern kann und wird in den meisten Fällen über die Mietnebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt. Derzeitiger Hebesatz 763 Punkte. Ab dem Jahr 2025 tritt das neue, bundeseinheitliche Grundsteuermodel (sog. Scholz-Model) in Kraft. Durch Abgabe der Grundsteuererklärung (Abgabefrist 31. Januar 2023) wird der sog. individuelle Grundsteuermessbetrag ermittelt. Ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Grundsteuermodel ist den Bundesländern über die Länderöffnungsklausel möglich, unter einer CDU geführten Landesregierung zum Nachteil der Menschen in NRW jedoch nicht umsetzbar.

 

  • Grundsteuer C: für unbebaute, baureife Grundstücke, möglich ab 2025. Ob eine solche zusätzliche Steuer in der Gemeinde Alfter eingeführt wird, muss auf Wirtschaftlichkeit (Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den Einnahmen) überprüft werden.

 

Die Formel für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer lautet: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde Alfter ÷ 100 = zu zahlender Grundsteuerbetrag.

Beispielberechnung mit einem Grundsteuermessbetrag in der Höhe von 90,00€:

  • Steuerbelastung ab 2025 bei unverändertem Hebesatz 763 Punkte: 686,70€
  • Steuerbelastung ab 2025 ohne die Errichtung eines Gymnasiums und ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen, Hebesatz 1.250 Punkte: 1.125,00€
  • Steuerbelastung ab 2025 mit der Errichtung eines Gymnasiums und ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen, Hebesatz 1.500 Punkte: 1.350,00€
  • Steuerbelastung ab 2028, mit der Errichtung eines Gymnasiums und ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen, Hebesatz 1.800 Punkte: 1.620,00€

 

Gewerbesteuer

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt aktuell 540 Punkte. Ob eine Umverteilung vorgenommen und damit einhergehende Anhebung der Gewerbesteuer verbunden ist, wird durch die Verwaltung geprüft.

Eine gesetzliche Regelung welche Höchstsätze der Realsteuern nicht überschritten werden dürfen bleibt gemäß § 26 Grundsteuergesetz einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Bisher hat kein Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht Höchstsätze, die nicht überschritten werden dürfen, vorzugeben.

 

 

Hundesteuer

Die Hundesteuer richtet sich aktuell nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfter. Bisher sind folgende Steuern für Hunde zu entrichten:

  • Haltung eines Hundes : 100,00€
  • Haltung von zwei Hunden: 140,00€ je Hund
  • Haltung von drei oder mehr Hunden: 170,00€ je Hund
  • Haltung eines gefährlichen Hundes: 840,00€
  • Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 984,00€ je Hund

 

Eine Erhöhung könnte zwischen 10,00€ und 25,00€ je Hund liegen.

 

OGS Gebühren

OGS Gebühren richten sich (nach sozialer Staffelung) gemäß § 3 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Alfter, nach dem Einkommen. Die OGS Gebühren sollen künftig kostendeckend erhoben werden. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, BASS 12-63 Nr. 2 kann die Gemeinde Alfter als Schulträger ab dem 01. August 2023 weiterhin nach sozialer Staffelung Elternbeiträge bis zur Höhe von 221,00€ (höchste Einkommensstaffel) pro Monat und Kind erheben. Die genaue Steigerung der Elternbeiträge werden der Politik mit dem Haushaltentwurf 2023 im Februar vorgelegt. 

Weiterer Raumbedarf an den Alfterer Grundschulen soll künftig durch vorhandene Räumlichkeiten der Grundschulen gedeckt werden, um keine zusätzlichen Gebäude errichten zu müssen.

 

Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Alfter und sollen künftig kostendeckend erhoben werden. Die aktuelle Gebührenkalkulation wird derzeit auf erforderliche Anpassungen hin untersucht.

 

Steuern und Gebühren die künftig neu eingeführt werden könnten

Neben den zuvor genannten möglichen Steuer- und Gebührenerhöhungen werden in der Konsolidierungsliste weitere mögliche Steuern und Gebühren genannt, die seitens der Gemeinde Alfter bisher nicht erhoben wurden und zunächst auf Ihre Wirtschaftlichkeit (Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den Einnahmen) geprüft werden müssen.

  • Zweitwohnsteuer: In den umliegenden Städten beträgt die Zweitwohnsteuer zwischen 10-12% der Jahresnettokaltmiete.
  • Einführen eines Parkraummanagements: Einführung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen, sowie Anwohnerparken mit der Ausstellung von sog. Bewohnerparkausweisen gegen Gebühr
  • Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr: Bei der Gewässerunterhaltungsgebühr handelt es sich nicht um eine Nutzungsgebühr, sondern um eine Gebühr zur Verteilung des Aufwandes der durch die Unterhaltung und Pflege von Gewässern entsteht. Führen Wasser- und Bodenverbände diese Aufgabe anstelle der Kommune, können diese die Kosten auf die Gemeinde umlegen. Die Gemeinde kann ihrerseits wiederum die Gewässerunterhaltungsgebühr zur Refinanzierung dieser Verbandsbeiträge von den Grundstückseigentümern im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer, erheben. Hierbei sind 90% der Gewässerunterhaltungsgebühr auf versiegelte und 10% der Gebühr auf unversiegelte Fläche zu berechnen. Beispielrechnung der Stadt Kempen (Kreis Viersen, NRW): pro Jahr und Quadratmeter 0,048023€ für versiegelte Fläche und 0,000815€ für unversiegelte Flächen.

 

Weitere noch nicht beschlossene und/oder geprüfte Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Einnahmen-, wie auf der Ausgabenseite der Gemeinde Alfter, sind über den folgenden Link einsehbar.