Antworten der FDP zur Anfrage der Petition "Massive Grundsteuererhöhung in Alfter verhindern"

Antworten zur Petition

Der Initiator der Petition „Massive Grundsteuererhöhung in Alfter verhindern“ mit bislang über 2.600 Unterzeichnenden, hat den Fraktionsvorsitzenden im Rat und dem Bürgermeister eine Anfrage zur Haushaltssituation zu kommen lassen. Transparenz ist uns Freien Demokraten wichtig, daher haben wir die Fragen gerne nachfolgend detailliert beantwortet.

Unsere Antworten stehen ebenfalls als pdf zum download zur Verfügung

Antworten der FDP-Fraktion zur Anfrage der Petition

1.  Wie stellt sich die Haushaltssituation der Gemeinde aktuell dar?

Die Haushaltssituation der Gemeinde Alfter ist derzeit äußerst angespannt. Für das laufende Haushaltsjahr 2023 ist ein Defizit (nach Isolierung der Verschlechterungen aus dem Ukraine-Krieg und der Corona-Pandemie nach dem NKF-CUIG) von rd. 1,2 Mio. € kalkuliert.  Ohne die Bilanzierungshilfe würde das Defizit in 2023 bei rund 6 Mio. € liegen. Beginnend mit dem Haushaltjahr 2026 ist die Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben und wird somit einer generationengerechten Finanzpolitik keineswegs gerecht. Alternativ kann die Bilanzierungshilfe einmalig im Jahr 2025 ergebnisneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Welchen Weg die Gemeinde Alfter wählen wird, werden die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 und Beschlussfassung zum Ende des Jahres ergeben.

Für das Jahr 2024 ergibt sich in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2023 ein Defizit von rd. 98 T€. Die Jahre 2025 und 2026 weisen Überschüsse von rd. 1,1 Mio. € und 215 T€ aus, vgl. Drucksachennummer 11-1-289 1. Ergänzung Vorlage 11-1-289 1. Ergänzung (ratsinfomanagement.net)

Die in den Jahren 2025 und 2026 kalkulierten Überschüsse resultieren aus der Grundsteuererhöhung – der Grundstruktur für ein Haushaltsicherungskonzept 2023 bis 2033.

Die FDP-Fraktion konnte dem Einzelhaushalt 2023 aufgrund der drastischen Steuererhöhungen in der mittelfristigen Finanzplanung nicht zustimmen, vgl. Haushaltsrede 2023 der FDP-Fraktion Alfter (fdp-alfter.de)

Die drastischen Steuererhöhungen wurden gegenüber der Politik erst im Dezember 2022 bekannt gegeben, vgl. Drucksachennummer 11-1-262 Vorgang 11-1-262 - SD.NET RIM :: Gemeinde Alfter (ratsinfomanagement.net)

Auch ohne ein Gymnasium wurde dem Rat zur Sitzung am 08. Dezember 2022 ein erforderlicher Hebesatz Grundsteuer B in der Höhe von 1.250 Punkten (ohne Konsolidierungsmaßnahmen) ab dem Jahr 2024 kommuniziert. vgl. Vorlage 11-1-262 (ratsinfomanagement.net) Der Hebesatz lässt sich u.a. durch folgende Faktoren erklären:

  • Umsetzung des Rechtsanspruches auf OGS-Plätze: Entgegen der Forderung der FDP-Fraktion vorübergehende Unterbringung der OGS in bestehenden Klassenräumen, ggfs. Anmietung von Containermodulen und Prüfung eines Neubaus in Alfter zu prüfen, sorgte die Ratsmehrheit mit Stimmen des Bürgermeisters, der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und weiten Teilen der Freien Wähler für die Anmietung und Umbau des Alfterer Schlosses ohne die Prüfung von Alternativen, vgl. Alfterer Schloss: Zu hohes Risiko für den Haushalt und Steuerzahlende in Alfter (fdp-alfter.de) Die Kaltmiete für das Schloss beträgt jährlich 120T€ zzgl. Nebenkosten für die nächsten 22 Jahre, die Umbaukosten für die OGS betrugen rund 700T€.  Die Gemeinde Alfter kann das Schloss darüber hinaus derzeit für die Unterbringung von Geflüchteten nutzen, dies war bereits 2015 ohne langjährige Mietbindung möglich.
  • Hohe Personalkosten: stetiger Stellenzuwachs in den letzten Jahren aufgrund der Anforderungen im Projektmanagement. Durch die jüngsten Tarifsteigerungen von insgesamt 11% steht die Gemeinde vor großen Herausforderungen. Die Erweiterung des Stellenplans zum Haushalt 2023 bedeuten zusätzliche jährliche Kosten in der Höhe von 441.930€. Eine erneute Erweiterung des Stellenplans zum Doppelhaushalt 2024/2025 ist zu erwarten.
  • Gestiegene Energiekosten und Inflation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
  • Hohe Kosten und Einnahmenausfälle in Folge der Corona Pandemie. Ohne die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgeschriebene Isolierung der Verschlechterungen aus dem Ukraine-Krieg und der Corona Pandemie nach dem NKF-CUIG würde das Defizit in 2023 rund 6 Mio.€ betragen. Beginnend mit dem Haushaltjahr 2026 ist die Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben und wird somit einer generationengerechten Finanzpolitik keineswegs gerecht. Alternativ kann die Bilanzierungshilfe einmalig im Jahr 2025 ergebnisneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Welchen Weg die Gemeinde Alfter wählen wird, werden die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 und Beschlussfassung zum Ende des Jahres ergeben.
  • Gestiegene Baukosten in Folge der Corona Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine (beispielsweise bei der Mehrzweckhalle in Alfter bisherige Baukostensteigerungen von rund 3,7 Mio.€).
  • Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans und des Hochwasserschutzes
  • Unterbringung von Geflüchteten: Die Schlüsselzuweisungen der schwarz-grünen Landesregierung sind nicht kostendeckend, die Fehlbeträge müssen aus dem Haushalt der Gemeinde Alfter finanziert werden.
  • Gestiegene Zinskosten. In den letzten Jahren wurden viele teure Projekte beschlossen s.o. bei denen die Gemeinde von den günstigen Zinsen profitiert hat, bereits im Haushalt 2023 schlägt die geänderte Zinspolitik der EZB deutlich zu buche.

 

Für detaillierte Ausführungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 12. Juli 2023:  FDP Fraktion: Positionen und Fakten zu Steuererhöhungen (fdp-alfter.de)

2.Warum ist beabsichtigt den Haushalt diesmal lediglich einjährig aufzustellen?

Für das Jahr 2023 wurde wie o.g. ein Einzelhaushalt aufgestellt. Der Rat der Gemeinde Alfter hat mit den Stimmen des Bürgermeisters und den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie Freie Wähler Alfter am 10. Januar die Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, vgl. Vorlage 11-1-277 (ratsinfomanagement.net). Aus diesem geht hervor, dass für das Jahr 2023 ein Einzelhaushalt und für die Jahre 2024 und 2025 ein Doppelhaushalt aufgestellt werden soll.

Aus Sicht der FDP-Fraktion wurde für das Jahr 2023 ein Einzelhaushalt aufgestellt, da die Konsolidierungsmaßnahmen bis zum 10. Januar 2023 nicht abschließend geprüft werden konnten. Für die Genehmigung des Anmeldeverfahrens zur Errichtung des Gymnasiums musste die Verwaltung die Verwaltungs- und Finanzkraft nachweisen. Der Entwurf eines Doppelhaushalt 2023/2024 konnte jedoch zum 10. Januar 2023 nicht vorgelegt werden, so dass die Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Sonderratssitzung an diesem Tag war der letzte mögliche Termin, damit ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für das Gymnasium genehmigt werden konnte.

Bereits am 08. Dezember 2022 hat die FDP-Fraktion darauf hingewiesen der Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept aufgrund der drastischen Auswirkungen für alle Menschen in der Gemeinde Alfter nicht zustimmen zu können, vgl. Aus dem Rat: Gymnasium für Alfter muss sozialverträglich finanzierbar sein (fdp-alfter.de).

Die FDP-Fraktion konnte der Grundstruktur für ein Haushaltsicherungskonzept und folglich dem Gymnasium auch am 10. Januar 2023 nicht zustimmen. Die Ablehnung der FDP-Fraktion stellt keine Entscheidung gegen Bildung dar, sondern gegen einen aus unserer Sicht finanzpolitischen Blindflug dar, vgl. Ratsmehrheit beschließt die HSK Grundstruktur zur Errichtung des Gymnasiums (fdp-alfter.de)

Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2024 und 2025 wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet und erstmals zur Ratssitzung am 21. September 2023 eingebracht, anschließend zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. In den Haushaltsentwurf fließen erste durch die Lenkungsgruppe erarbeitete Konsolidierungsmaßnahmen ein, vgl. HSK_Liste_2023-05-17 zur Vorlage 11-1-318 (ratsinfomanagement.net). Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 28. November vorberaten und dem Rat in der Sitzung am 07. Dezember 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Warum glauben Sie, dass eine derart massive Grundsteuererhöhung das Mittel der Wahl ist, und haben dies im Haushaltssicherungskonzept so kommuniziert?

Die FDP-Fraktion hat wie o.g. der Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept am 10. Januar 2023 aufgrund der massiven Steuererhöhungen nicht zugestimmt.

Bereits am 08. Dezember hat die FDP-Fraktion explizit u.a. darauf hingewiesen, dass sich aus der kommunalen Daseinsfürsorge die Verantwortung der Gemeinde Alfter für den sozialen/bezahlbaren Wohnraum aus der Pflicht zur Sicherung des sozialen Mindeststandards ableiten lässt. Dieser Pflicht soll aktuell mit der Mieterschutzverordnung des Landes NRW über das Element der Mietpreisbremse nachgekommen werden. Seitens der Vermietenden kann die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Bei Umsetzung der anvisierten Steuererhöhungen steigen die Mietkosten unweigerlich und bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper, die Politik würde viele Menschen unabhängig ob Mieter oder Eigentümer an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen.

Wie zu 2 genannt musste die Gemeinde Alfter für die Genehmigung des Anmeldeverfahrens die Finanzkraft nachweisen. Für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich aus finanzwirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Sicht grundsätzlich folgende Verpflichtungen:

  • Der Abbau des kommunalen Eigenkapitals muss verhindert werden, um eine Überschuldung der Kommune zu verhindern.
  • Um eine solide Liquiditätssituation zu schaffen und einer Neuverschuldung durch erhebliche Kreditaufnahmen entgegenzuwirken müssen entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Konsolidierungsmaßnahmen müssen dabei sowohl Maßnahmen berücksichtigen, die darauf abzielen, Aufwendung/Auszahlungen zu senken, als auch die Erträge/Einnahmen zu steigern.

 

Die in der Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept dargestellten Hebesätze der Grundsteuer B berücksichtigen das Konsolidierungsvolumen bisher ausschließlich über die Anhebung der Hebesätze. Mit Beschluss der Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept sowie des Haushaltes 2023 haben die zustimmenden Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler Alfter eine verbindliche Vorentscheidung getroffen. Die seitens der Lenkungsgruppe erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen, die zu einem Großteil bereits in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 einfließen, sind dazu geeignet den Hebesatz zu senken. Inwieweit der Hebesatz gesenkt werden kann, wird der Haushaltsentwurf zeigen.

Vorliegend gibt es bei der Bemessung und Erhebung der Grundsteuer keine sozialen Kriterien, umso wichtiger war für die Freien Demokraten die Frage „was können wir den Menschen zumuten?“. Mit der Ablehnung der Grundstruktur für ein Haushaltssicherungskonzept und dem Haushalt 2023 haben wir uns klar positioniert.

4. und 5. Sind Sie sich bewusst, dass die Gemeinde Alfter mit den Hebesätzen für die Grundsteuer B bundesweit in einer Spitzengruppe rangiert und welches Signal wird Ihrer Meinung dadurch an potenzielle Neubürger gesendet, die derzeit überlegen, sich in der Region anzusiedeln?

Sind Sie sich bewusst, dass Grundsteuererhöhungen um 100 oder 200 Prozent zu Wertverlusten bei Immobilien führen und die Erdrosselungsgrenze für Steuern überschreiten könnten?

Die FDP-Fraktion hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Tatsache hingewiesen, dass sich die Gemeinde Alfter mit den Hebesätzen der Grund- und Gewerbesteuer in der Spitzengruppe im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus befindet, Einsparungen gefordert sowie bereits die letzten Steuererhöhungen im Dezember 2020 abgelehnt, vgl. FDP bekennt sich zu ihrem Wahlversprechen und lehnt Steuererhöhungen ab (fdp-alfter.de). Mit den aktuell kommunizierten Hebesätzen weist sich die Gemeinde Alfter als Negativbeispiel aus. Aus unserer Sicht ist eine derartige Erhöhung der Grundsteuer wie o.g. sozial unzumutbar, könnte Menschen abschrecken die Gemeinde Alfter als Wohnort zu wählen. Bürgerinnen und Bürger könnten an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht werden, so dass eine Finanzierung von bestehenden Miet- und Eigentumsverhältnissen gefährdet sein könnte und darüber hinaus zu Wertverlusten führen könnte. Gewerbetreibende sind ebenfalls von der Grundsteuererhöhung betroffen. Die FDP-Fraktion sieht durchaus einen Standortnachteil, sowie eine damit einhergehende Gefahr einer Abwanderung von Gewerbe und fehlender Attraktivität für neuanzusiedelndes Gewerbe.

6. Warum besteht in Alfter eine so große Differenz zwischen Grundsteuer A und B. Es sind in den meisten Kommunen noch nicht einmal 100 Punke. In Alfter hingegen über 300?

Der Fokus liegt auf dem größtmöglichen Konsolidierungsvolumen, das bei der Grundsteuer B deutlich höher ist als bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird. In den Haushaltsberatungen wird zu diskutieren sein, wie eine möglichst verträgliche Lastenverteilung gestaltet werden kann.

 7. Welche Projekte, die nicht der unmittelbaren Daseinsvorsorge dienen und für die noch keine finanziellen Ermächtigungen bestehen, kann die Gemeinde streichen, selbst wenn dabei Fördergelder entfallen?

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation hat die FDP-Fraktion die Forderung aufgestellt ISEK – die Umgestaltung des Ortskern Alfter größtmöglich zu reduzieren. Konsolidierungspotential sehen wir bei den folgenden Maßnahmen:

  • Neugestaltung des Dorfplatzes:  3.493.885€
  • Schlosspark u. Entreé:   1.425.983€
  • Freianlage: 1.341.044€
  • Am Herrenwingert: 807.898€
  • Fassaden u. Hofprogramm: 280.000€
  • Quartiersarchitektur: 77.000€
  • Verfügungsfonds: 50.000€

Eine Reduzierung oder Streichung der einzelnen Teilprojekte muss eng mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden. Ein Verlust der Förderfähigkeit und damit einhergehende Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel hätte drastische Auswirkungen auf den Haushalt.

Das Konsolidierungspotential für den Erweiterungsbau des Gymnasiums wurde bisher nicht vollständig ausgeschöpft, vgl. Raumkonzept des Gymnasiums passt nicht zur desolaten Haushaltslage der Gemeinde Alfter (fdp-alfter.de). Hier sehen wir im folgenden Prozess weiteren Handlungsbedarf.

Konsolidierungserfordernis sieht die FDP-Fraktion auch beim Stellenzuwachs der Verwaltung. Erhebliches Konsolidierungspotential sehen wir bei einer verstärkten Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, zur Kommunalwahl 2025 werden wir ein entsprechendes Konzept vorlegen. Darüber hinaus sind wir offen für eine Verringerung der Ratsmandate zur nächsten Wahlperiode und damit einhergehender Reduzierung der Aufwandsentschädigungen.

8. Wie wird sichergestellt, dass der Kostenrahmen für das Gymnasium nicht erneut überschritten wird?

Das Projektmanagement und die Kommunikation des Bürgermeisters werden derzeit seitens der FDP-Fraktion äußerst kritisch gesehen. Im Juni wurde bekannt, dass der Bürgermeister es in der Vergangenheit unterlassen hat eine verwaltungsinterne Prüfung in Auftrag zu geben, ob am Campus des Bestandsgebäudes nach § 34 BauGB gebaut werden kann. Ein gravierender Fehler der vermeidbar gewesen wäre. Bereits 2019 haben wir Freien Demokraten die Sanierung des Bestandsgebäudes ins Blaue hinein für nunmehr 11 Mio. Euro kritisiert. Zu diesem Zeitpunkt hätte geprüft werden müssen, ob nach § 34 BauGB gebaut werden kann, oder ein zeitaufwendiges Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden muss. Die Prüfung wurde erst Mitte Mai 2023 in Auftrag gegeben mit dem Ergebnis, dass ein zeitaufwendiges Bauleitplanungsverfahren durchzuführen und eine kostenintensive Interimslösung unumgänglich ist.

Wie zu 7 genannt wurde aus Sicht der FDP-Fraktion das Konsolidierungspotential des Raumkonzept/Erweiterungsbaus nicht vollständig ausgeschöpft. Wir werden weiterhin sehr genau hinschauen und uns im Planungsprozess weiterhin kritisch-konstruktiv einbringen.

9. Warum wurde der Beschluss für die Errichtung eines Gymnasiums vor dem Hintergrund der bereits vorher angespannten Haushaltslage gefasst?

Die FDP-Fraktion hat der Grundstruktur für ein Haushaltsicherungskonzept und der Errichtung des Gymnasiums wie o.g. im Januar nicht zustimmen können. Dem bisherigen Prozess war auf Bestreben der SPD-Fraktion im Jahr 2021/2022 ein interfraktioneller Arbeitskreis voraus gegangen. In diesem Rahmen haben wir den anderen Fraktionen ein Konzept vorgestellt. Dieses Konzept beinhaltete zwei Schulformen mit identischer SEK I Prüfungsordnung einer Gesamtschule, Abbildung der gymnasialen Oberstufe an Gesamtschule, Gymnasien sowie der Berufskollegs in Bonn-Duisdorf und Rheinbach durch Beschulungsvereinbarungen mit den Nachbarkommunen. Vorteil dieses Konzeptes wäre die Nutzung des Bestandgebäudes ohne kostenintensiven Erweiterungsbau, weniger Flächenversiegelung, weniger Verkehrsaufkommen und Stärkung der beruflichen Bildung gewesen (Stichwort Fachkräftemangel). Hierfür wäre eine Elternbefragung mit detaillierten Informationen der einzelnen Schulformen und Anschlussmöglichkeiten der gymnasialen Oberstufe, ebenso wie der finanziellen Auswirkungen erforderlich gewesen. Bedauerlicherweise hat das Konzept bei allen anderen Fraktionen aufgrund Voreingenommenheit keinen Anklang gefunden. Letztlich haben wir uns im Juni 2022 an der durchgeführten Elternbefragung mit dem überwiegenden Ergebnis Gymnasium sowie der Kostenschätzung von Biregio Projektgruppe Bildung und Region für den Erweiterungsbau in der Höhe von 26. Mio.€ orientiert. Fraktionsintern haben wir einen Puffer von 10 Mio.€ für Mehrkosten eingeplant und sind von moderaten Steuererhöhungen ausgegangen. Nach dem mit der Machbarkeitsstudie Kosten in Höhe von 80 Mio.€ bekannt gegeben und im Dezember 2022 die Auswirkungen auf die Haushaltssituation und Steuerzahlenden kommuniziert wurden, konnten wir der Errichtung des Gymnasiums nicht zustimmen.

10. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde Grundbesitz zu veräußern, um – speziell im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gymnasiums – den Haushalt zu konsolidieren und eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden?

Der überwiegende Teil der gemeindeeigenen Flächen dient der kommunalen Daseinsfürsorge (Straßen, Kitas, Schulen, Feuerwehrgerätehäuser, Rathaus, etc.). Eine Veräußerung dieser Flächen scheidet aus. Bei Baugrundstücken im Grundbesitz der Gemeinde oder gemeindeeigener Gesellschaften im Buschkauler Feld oder in Olsdorf sowie der Gewerbegebiete Alfter-Nord und Witterschlick-Nord können Einnahmen erzielt werden. Inwieweit diese Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden können, ist neben der Vermarktung abhängig von den kommunalen Eigentumsverhältnissen.

11. Welche konkreten Möglichkeiten hat die Gemeinde, Ihre Einnahmensituation ohne weitere Belastungen für private Hausbesitzer und Mieter zu verbessern?

Die Einnahmequellen sind begrenzt. Haupteinnahmequellen der Gemeinde Alfter sind neben dem Anteil in Höhe von 15% des Aufkommens an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer, die Grundsteuer A und B, sowie Gebühren. Die Konsolidierungsmaßnahmen enthalten neben den bekannten Steuer- und Gebührenerhöhungen beispielsweise der OGS-Beiträge und Hundesteuer auch die Einführung einer Grundsteuer C, Zweitwohnsitzsteuer sowie die Einführung neuer Gebühren wie Parkraumanagement, Anwohnerparken und eine Gewässerunterhaltungsgebühr. Einnahmequellen die alle Menschen in der Gemeinde Alfter zusätzlich belasten.

Die FDP-Fraktion unterstütz die Verpachtung von Flächen für Erneuerbare Energien zur Gewinnung zusätzlicher Einnahmen bei der Gewerbesteuer, darüber hinaus ist die Ansiedlung von Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen im Gewerbegebiet Alfter-Nord und Witterschlick-Nord erforderlich.

Keine Einnahmequelle, jedoch eine mögliche zusätzliche Finanzierungsquelle könnten sog. Green, Social oder Sustainability Bonds sein. Green Bonds werden beispielsweise als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die u.a. private Investitionen ausschließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte ermöglicht. Dieses Finanzierungsinstrument findet derzeit auf kommunaler Ebene noch ein „Nischendasein“ und bedarf einer eingehenden Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Gemeinde.

12. Hat die Gemeinde erwogen, externen Sachverstand bzw. Experten der Bezirksregierung bei der Sanierung des Haushaltes einzubeziehen?

Bisher wurden Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb der Lenkungsgruppe durch Verwaltung und Politik erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Eigenständigkeit bei der Aufstellung des Haushaltes und folglich der Regelung der finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde Alfter. Die Bezirksregierung Köln als Finanzaufsicht berät Kommunen und Kreise bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und umfasst deren Prüfung und Genehmigung. Die Gemeinde Alfter wird gemäß § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, die Eckpunkte hierfür wurden bereits wie o.g. am 10. Januar 2023 beschlossen. Das Haushaltsicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung, es bleibt jedoch Pflicht der Gemeinde Alfter geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu beschließen. Wir gehen davon aus, dass der Kämmerer wie auch in den Jahren zuvor einen vorabgestimmten und genehmigungsfähigen Entwurf vorlegen wird.

Für Beratungen externer Fachexpertise müssten zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt werden.

 

Die FDP-Fraktion wird sich im Rahmen der Möglichkeiten als kritisch konstruktive Opposition weiterhin dafür einsetzen die Belastungen für alle Menschen in der Gemeinde Alfter größtmöglich zu reduzieren. Die Entwicklungen werden wir auch künftig weiterhin transparent kommunizieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.